ZUR PETITION

Vorab dieser Hinweis:

Es sollten so viele Unterschriften wie nur möglich gesammelt werden – also bitte für jede Person im Haushalt eine weitere Unterschrift abgeben!

Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.

>>>> WEITER ZUR PETITION HIER KLICKEN <<<<

Wenn du diese Seite weiterhin nutzt, stimmst du automatisch der Nutzung von Cookies zu. Mehr Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Webseite sind auf „Cookies erlauben“ gesetzt, um dir das beste Erlebnis zu bieten. Wenn du diese Webseite weiterhin nutzt, ohne deine Cookie-Einstellungen zu ändern, stimmst du dieser Einstellung zu. Dies kannst du ebenso durch Klicken auf „Akzeptieren“ tun.

Schließen