Vorab dieser Hinweis:
Es sollten so viele Unterschriften wie nur möglich gesammelt werden – also bitte für jede Person im Haushalt eine weitere Unterschrift abgeben!
Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.